01.01.01.01 Ausgestaltung von Nutzungsverhältnissen durch Allgemeine Geschäftsbedingungen

1-1 von 1
  • 01.01.01.01 Ausgestaltung von Nutzungsverhältnissen durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (Originalversion)

    von EnqueteSekretariat, angelegt
    1 In Ermangelung konkreter gesetzlicher Regelungen für jede
    2 Form digitaler Dienstleistungen bestimmen sich die Inhalte
    3 der angebotenen Leistungen wie auch die Rechten und
    4 Pflichten von Anbietern und Nutzern anhand der allgemeinen
    5 vertraglichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Im
    6 Massenverkehr standardisierter Dienstleistungen für
    7 Endnutzer werden diese zumeist von umfassenden
    8 Nutzungsbestimmungen der Anbieter begleitet.
    9
    10 Bereits im Falle einer einfachen, zunächst faktischen
    11 Nutzung eines Internet-Angebots, werden in der Regel vom
    12 Anbieter hierfür Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und
    13 ggf. auch noch gesonderte Datenschutzbestimmungen zugrunde
    14 gelegt. Gemäß § 305 Abs. 1 BGB sind Allgemeine
    15 Geschäftsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen
    16 vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei
    17 (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines
    18 Vertrags stellt. Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen
    19 äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder
    20 in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen
    21 Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind
    22 und welche Form der Vertrag hat. Allgemeine
    23 Geschäftsbedingungen liegen nicht vor, soweit die
    24 Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im
    25 Einzelnen ausgehandelt sind.
    26
    27 Durch die Nutzung des Dienstes wird eine konkludente
    28 Zustimmung des Verbrauchers angenommen. So verwenden auch
    29 nahezu alle Medienportale, Onlineshops und andere Dienste im
    30 Internet AGB. Auch die Nutzung digitaler Produkte – gleich
    31 ob Software, Suchmaschinen, soziale Netzwerke, Musik oder
    32 E-Books – unterliegt AGB. Dies ist unabhängig von der Frage,
    33 ob der Dienst entgeltpflichtig ist oder nicht. Nicht allen
    34 Verbrauchern ist bewusst, dass sie sich auch bei der Nutzung
    35 eines nicht entgeltpflichtigen Dienstes bereits im Bereich
    36 vertraglicher Vereinbarungen bewegen.
    37
    38 Auf diese Weise werden die Verbraucherinnen und Verbraucher
    39 in der digitalen Welt sehr häufig mit Vertragsbestimmungen
    40 konfrontiert, die sowohl in ihrem Umfang als auch in der
    41 Komplexität der Regelungen für sie unverständlich
    42 erscheinen. Es stellt eine große Herausforderung dar, diese
    43 Vertragsbestimmungen so darzustellen, dass sie vom
    44 Verbraucher tatsächlich wahrgenommen und auch verstanden
    45 werden können. Dabei ergibt sich die Herausforderung sowohl
    46 aus der Einfachheit des Zugriffs auf die Information und
    47 einen hinreichend prominenten Hinweis darauf [FN: Vgl. auch
    48 die Darstellung zu den besonderen Herausforderungen im
    49 mobilen Bereich unter 1.2.4. [VERWEIS GGF. NOCH
    50 AKTUALISIEREN]] als auch aus der Notwendigkeit einer
    51 verständlichen, nicht nur Juristen verständlichen Sprache.
    52
    53 Nur selten kommt es zu einer gerichtlichen Überprüfung der
    54 aufgestellten Nutzungsregeln, so dass sich viele der
    55 Online-Nutzungen unter faktisch von der Anbieterseite
    56 diktierten Bedingungen stattfinden, ohne dass hierfür
    57 detaillierte gesetzliche Üblichkeiten definiert sind, wie
    58 man es im deutschen Recht für andere Vertragsarten wie
    59 beispielsweise im Mietrecht kennt.