| 1 | Die vorgenannten Veränderungen wirken sich besonders |
| 2 | deutlich aus, wenn es um den Erwerb digitaler Güter wie |
| 3 | Musik, Filme oder Software geht, die immer häufiger nicht |
| 4 | mehr unter der Nutzung körperlicher Datenträger, sondern per |
| 5 | Download oder gar nur noch als Streaming-Dienste angeboten |
| 6 | werden. |
| 7 | |
| 8 | Im Gegensatz zu herkömmlichen, analogen Produkten, an denen |
| 9 | Verbraucherinnen und Verbraucher Eigentum erwerben können, |
| 10 | können an digitalen Inhalten lediglich Nutzungsrechte etwa |
| 11 | durch vertragliche Lizenzbestimmungen eingeräumt werden. |
| 12 | Diese schränken oftmals die Rechte der Erwerber deutlich |
| 13 | weiter ein, als dies im Falle eines klassischen |
| 14 | Sachgüterkaufs, der zu völligen Eigentumsübertragung führt, |
| 15 | möglich wäre. Aufgrund der nur wenigen gesetzlichen Regeln |
| 16 | zum Rechtskauf sind den vertraglichen Bestimmungen auch nur |
| 17 | wenig Grenzen gesetzt. So wird insbesondere die |
| 18 | Weiterveräußerung oftmals nicht zugelassen, so dass |
| 19 | Verbraucher beim Erwerb rein digitaler Güter schlechter |
| 20 | gestellt sind, als wenn sie solche Güter auf Basis eines |
| 21 | Sachkaufs mit Eigentum erwerben. Dem steht keineswegs immer |
| 22 | ein Vorteil des Verbrauchers, etwa in Form eines günstigeren |
| 23 | Einkaufspreises, gegenüber. |
| 24 | |
| 25 | Besonders weitgehend können die Einschränkungen bei Nutzung |
| 26 | von Cloud- oder Streaming-Diensten sein, bei denen die Güter |
| 27 | nicht einmal mehr als eigene Kopie auf dem Rechner des |
| 28 | Nutzers gespeichert werden. Bei allen Vorteilen des |
| 29 | ubiquitären Zugangs von verschiedensten Endgeräten bleibt |
| 30 | doch aus Nutzersicht oft schwer erkennbar, welche Rechte an |
| 31 | den Inhalten sie erlangen und in welcher Form sie über die |
| 32 | Inhalte verfügen und diese zum Beispiel weiterveräußern oder |
| 33 | aber übertragen können. |
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01.01.01.02 Erwerb digitaler Güter (Originalversion)
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