01.01.01.03 Spezifische Fragen des Verbraucherschutzes aus anderen Projektgruppen

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  • 01.01.01.03 Spezifische Fragen des Verbraucherschutzes aus anderen Projektgruppen (Originalversion)

    von EnqueteSekretariat, angelegt
    1 Neben diesen allgemeinen Herausforderungen stellen sich
    2 weitere für Verbraucher relevante Fragen bei der Nutzung
    3 digitaler Dienste, die in den Themenbereich anderer, bereits
    4 abgeschlossener Projektgruppen fallen, wo sie teils schon
    5 behandelt, teils aber auch nicht explizit angesprochen
    6 wurden.
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    9 01.01.01.03.01 EINSATZ VON DRM-SYSTEMEN
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    11 So hat sich die Projektgruppe Urheberrecht bereits
    12 ausführlich mit den Problemen rund um Systeme des Digital
    13 Rights Management (DRM) auseinandergesetzt (siehe Bericht S.
    14 18, 22, 33, 47 und 52). Hier sind besonders die
    15 Einschränkungen bei den Nutzungsfreiheiten von
    16 Medieninhalten hervorgehoben worden, die sich für
    17 Verbraucher aus dem Einsatz von DRM-Systemen ergeben. Obwohl
    18 das private Kopieren von Medieninhalten im Rahmen einer
    19 gesetzlichen Schrankenregelung erlaubt ist, kann DRM solche
    20 Kopiervorgänge technisch unmöglich machen, da durch den
    21 Schutz beispielsweise die Anzeige auf einem
    22 Bildschirmlesegerät oder das Abspielen im Rahmen eines
    23 handelsüblichen Audioprogramms verhindert wird. In der Folge
    24 können solche geschützten Medieninhalte nicht verliehen oder
    25 weiterverkauft und oft auch nicht auf Drittgeräte übertragen
    26 werden, weil sie dort nicht bestimmungsgemäß genutzt werden
    27 können. Entsprechend sind die Freiheiten des Nutzers im
    28 Umgang mit solchen legal erworbenen Inhalten beträchtlich
    29 eingeschränkt. Hinzu kommt, dass es gesetzlich verboten ist,
    30 solche Einschränkungen zu umgehen, auch wenn diese Umgehung
    31 zum Ziel hat, legale Nutzungshandlungen zu ermöglichen. Denn
    32 urheberrechtliche Schrankenregelungen zugunsten der Nutzer
    33 sind gegenüber technischen Schutzmaßnahmen nicht
    34 durchsetzungsfest ausgestaltet. Diskutiert wurde in der
    35 Projektgruppe vor diesem Hintergrund auch, ob es für
    36 entsprechende Fälle ein Recht zur Selbsthilfe geben müsste.
    37 Eine entsprechende Handlungsempfehlung wurde aber
    38 mehrheitlich abgelehnt.