| 1 | Ebenfalls in § 312g BGB ist nunmehr die so genannte |
| 2 | Buttonlösung geregelt. Sie soll dem Geschäftsmodell |
| 3 | unseriöser Abofallenbetreiber den Nährboden entziehen, auf |
| 4 | dem diese ihre profitablen Geschäfte aufgebaut haben: Das |
| 5 | Problem bei den Abofallen war in erster Linie die |
| 6 | Verunsicherung der Verbraucher, die zunächst im Internet |
| 7 | vermeintlich kostenlose Informationsangebote oder andere |
| 8 | Dienstleistungen in Anspruch genommen hatten und dann "aus |
| 9 | heiterem Himmel" eine Rechnung erhielten. Viele Verbraucher |
| 10 | zahlten dann spätestens bei Erhalt eines Inkasso- oder |
| 11 | Mahnschreibens aufgrund des enormen Druck, der von den |
| 12 | Anbietern aufgebaut wurde, nur um nicht weiter diesem Stress |
| 13 | ausgesetzt zu sein. |
| 14 | |
| 15 | Auch schon bisher mussten für einen wirksamen |
| 16 | Vertragsschluss Angaben zur zu erwerbenden Ware und dem |
| 17 | Preis gemacht werden (vgl. Art. 246 EGBGB). Allerdings |
| 18 | bestand die Rechtsunsicherheit bislang darin, dass nicht |
| 19 | genau festgelegt war, wann, wo und wie diese Angaben zu |
| 20 | erfolgen hatten. Dementsprechend gab es sehr |
| 21 | unterschiedliche Gerichtsurteile, die einmal die Forderungen |
| 22 | der Abofallenbetreiber abwiesen, ein anderes Mal wurde der |
| 23 | Verbraucher zur Zahlung verurteilt. Selbst für Juristen war |
| 24 | eine Prognose nicht immer sicher zu treffen. Die |
| 25 | Abofallenbetreiber beriefen sich in ihren Forderungs- und |
| 26 | Mahnschreiben natürlich nur auf die für sie positiven |
| 27 | Urteile. |
| 28 | |
| 29 | Die sog. Buttonlösung führt also keine neuen |
| 30 | Informationspflichten ein, sondern konkretisiert den in der |
| 31 | Preisangabenverordnung geregelten "Grundsatz von |
| 32 | Preisklarheit und Preiswahrheit" dahingehend, wann, wo und |
| 33 | wie diese im Bestellvorgang gegeben werden müssen, nämlich |
| 34 | unmittelbar vor Absendung der Bestellung in deutlich |
| 35 | hervorgehobener Art und Weise. Darüber hinaus muss der |
| 36 | Verbraucher mit seiner Bestellung eindeutig zum Ausdruck |
| 37 | bringen, dass er mit der Bestellung eine kostenpflichtige |
| 38 | Transaktion tätigen möchte. Erfolgt die Absendung der |
| 39 | Bestellung über einen Bestellbutton, so muss eben dieser auf |
| 40 | die Kostenpflicht hinweisen. |
| 41 | Mit Hilfe der Buttonlösung sollten Verbraucher in Zukunft |
| 42 | selbst beurteilen können, ob sie kostenpflichtige Verträge |
| 43 | im Internet abgeschlossen haben, zumal die Beweislast für |
| 44 | den Vertragsschluss und die Einhaltung der neuen Formvorgabe |
| 45 | dem Anbieter obliegt. Der Verbraucher kann sich in Zukunft |
| 46 | besser gegen unberechtigte Forderungen wehren. |
| 47 | Eine erste Überprüfung der dem vzbv bekannten Abofallen hat |
| 48 | ergeben, dass viele der Webseiten nicht mehr zugänglich |
| 49 | sind. (Sachstand Sommer 2012) |
1-1 von 1
-
01.02.05 Besondere Anforderungen an Preisangaben im elektronischen Geschäftsverkehr (Originalversion)
von EnqueteSekretariat, angelegt
