| 1 | Durch die Verbraucherrechterichtlinie wurden u. a. |
| 2 | Informationspflichten und Widerrufsrechte im Fernabsatz und |
| 3 | damit auch im Mobile Commerce neu geregelt. Diese Richtlinie |
| 4 | muss bis Dezember 2013 in deutsches Recht umgesetzt werden. |
| 5 | |
| 6 | Wie bereits in Nr. 1.2.4.1 ausgeführt, liegt zur Umsetzung |
| 7 | der Verbraucherrechterichtlinie ein erster Referentenentwurf |
| 8 | des Bundesministeriums der Justiz vor. Dieser enthält auch |
| 9 | Umsetzungsvorschläge für die von der Richtlinie |
| 10 | vorgesehenen, grundlegenden Informationspflichten des |
| 11 | Unternehmers bei Verbraucherverträgen im stationären Handel |
| 12 | sowie allgemeine Grundsätze, die unabhängig von der |
| 13 | jeweiligen Vertriebsform für alle Verbraucherverträge |
| 14 | gelten. |
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01.02.06 Rechte des Verbrauchers bei Bestellungen und Dienstleistungen im Internet – Verbraucherrechterichtlinie (Originalversion)
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