01.03.01.02 Altersverifikationssysteme

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    von EnqueteSekretariat, angelegt
    1 Altersverifikationssysteme (AVS) können zur Identifizierung
    2 und Authentifizierung von Personen dienen und somit den
    3 Zugang zu bestimmten Diensten oder Inhalten beschränken. Sie
    4 stellen ein Instrument für Jugendschutz im Internet dar,
    5 indem es Minderjährige vor jugendgefährdenden Inhalten im
    6 Internet schützt. Die Projektgruppe „Datenschutz,
    7 Persönlichkeitsrechte“ der Enquete-Kommission hat sich mit
    8 dem Aspekt der Altersverifikation aus datenschutzrechtlicher
    9 Sicht befasst und kommt diesbezüglich zu einem kritischen
    10 Urteil. Sie konstatiert: „Einer Altersverifikation, die zu
    11 einer eindeutigen Identifizierung des Nutzers führt, würde
    12 jedoch das Datenschutzrecht entgegenstehen. Denn diese hätte
    13 einen viel gravierenderen Eingriff zur Folge als das
    14 bisherige Fehlen datenschutzrechtlich hinreichend
    15 bedarfsgerecht zugeschnittener Angebote.“ [FN: Fünfter
    16 Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Internet und
    17 digitale Gesellschaft“, Datenschutz, Persönlichkeitsrechte
    18 vom 15.03.2012 (Drucksache 17/8999, S. 32).]
    19 International besteht eine Vielfalt an unterschiedlichen
    20 Altersverifikationssystemen. Diese Systeme können, je
    21 nachdem wie effektiv sie sind, das Risiko minimieren, dass
    22 Minderjährige Zugang zu jugendgefährdenden Diensten oder
    23 Inhalten erhalten. Eine hundertprozentige Sicherheit, dass
    24 Minderjährige keinen Zugang erlangen, kann es jedoch nicht
    25 geben. Daher können Altersverifikationssysteme grundsätzlich
    26 nicht die Aufsicht durch Eltern und Erzieher sowie die
    27 Aufklärung über die Chancen und Risiken des Internets
    28 ersetzen. Zu dem Ergebnis, dass es keine absolut sicheren
    29 „Kindersicherungen“ im Internet geben kann, kam auch die
    30 Projektgruppe „Medienkompetenz“, die sich mit dem Verhältnis
    31 von Jugendmedienschutz und Medienkompetenz befasste. [FN:
    32 Zweiter Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Internet und
    33 digitale Gesellschaft“, Medienkompetenz vom 21.10.2011
    34 (Drucksache 17/7286).]