Persönliche Unterschrift für alle Internet-Verträge verlangen, um Internetkriminalität zu verhindern
Einklagbare Verträge bedürfen grundsätzlich der persönlichen Unterschrift der Vertragspartner.
Einklagbare Verträge bedürfen grundsätzlich der persönlichen Unterschrift der Vertragspartner.
Doch doch, die anscheinend unerschöpfliche Kreativität von Geschäftemachern und Betrügern würde leerlaufen, wenn jedes Geschäft schriftlich bestätigt werden müßte. Beim Kauf geringwertiger Güter wäre der Aufwand natürlich völlig unangemessen, bei Abonnements oder teuren Artikeln wäre eine schriftliche Bestätigung durchaus sinnvoll und würde vielen Betrügern und Abzockern das Leben schwer machen.
Sie können einen Vorschlag unterstützen oder ablehnen.
Und ihn in Ihre Beobachtungsliste aufnehmen.
Informationen über den Vorschlag einsehen...
...Schlagworte für diesen Vorschlag hinzufügen...
...oder den Vorschlag mit anderen per Facebook, Google+ oder Twitter teilen.
Kommentare können Sie nicht nur bewerten...
...sondern auch dazu verfasste Antworten einsehen...
...selbst eine Antwort zu einem Argument schreiben...
... und neue Argumente einbringen.
Oder aktiv den Vorschlag mitgestalten und Alternativen einbringen.
TAE ist dagegen
Mit "persönlicher Unterschrift" ist wohl bei Ihnen die Unterschrift auf Papier gemeint? Das würde aber das Online-Shopping-Erlebnis merklich trüben. Klar, man könnte beim Erhalt des Paketes unterschreiben. Aber eine gewisse Rechtssicherheit will der Verkäufer auch haben, bevor er das Paket womöglich fälschlicherweise abschickt.