Die Marktentwicklung auf dem Gebiet der Heim- und Unterhaltungselektronik zeigt, dass ein stetig wachsender Teil der angebotenen Geräte mit Funk-Funktionen zur drahtlosen Datenübertragung, insbesondere WLAN-Funktionen ausgestattet wird. Dies betrifft beispielsweise Fernsehgeräte oder Spielekonsolen für Kinder. Teilweise werden begleitende Kabeloptionen nicht mehr angeboten.
Zum Schutz der Verbraucher, die sich oder andere den mit der drahtlosen Datenübertragung einhergehenden Risiken und Nebenwirkungen nicht aussetzen möchten oder – wie im Falle elektro-(hyper)sensibler Personen – nicht ohne erhebliche akute Beeinträchtigungen aussetzen können, sollte es gesetzlich vorgeschrieben werden, dass Funk-Funktionen an elektronischen Geräten auf einfache Weise deaktiviert werden können. Hersteller sollten darüber hinaus verpflichtet werden, als Alternative stets die technische Möglichkeit der herkömmlichen Datenübertragung per Kabel durch entsprechende Anschlüsse an ihren Geräten vorzusehen.
Die Bundesregierung sollte sich in diesem Zusammenhang für eine mindestens im Rahmen der EU einheitliche länderübergreifende Regelung einsetzen, denn international einheitliche verbraucherfreundliche Standards und Normen liegen im Interesse der Verbraucher wie auch der Gerätehersteller.