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Angabe des SAR-Werts auf der Außenverpackung von Mobilfunkgeräten


Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Hersteller von Handys, sogenannten Smartphones sowie anderen mobilen Endgeräten einige für die Sicherheit des Verbrauchers sehr wesentliche Informationen – soweit überhaupt – erst im Kleingedruckten der Bedienungsanleitung geben.

Ein für den Kaufinteressenten unter gesundheitlichen Aspekten wesentliches Datum ist die Spezifische Absorptionsrate (SAR) eines Endgeräts in W/kg. Sie ist ein Maß für die vom Körper bei der Benutzung des Geräts aufgenommene Strahlungsenergie und damit gleichzeitig ein gewisser Maßstab für die mit der Nutzung des jeweiligen Geräts einhergehenden gesundheitlichen Risiken und Nebenwirkungen. Bislang wird die SAR von den Handy-Herstellern allenfalls in der Bedienungsanleitung mitgeteilt.

Um den Verbraucher bereits vor dem Kauf über diese wichtige Kennzahl zu informieren, um eine Auswahl des Geräts unter diesem Aspekt zuzulassen, sowie auch um die SAR im Interesse des Gesundheitsschutzes als Wettbewerbselement zu etablieren, wird vorgeschlagen, die Hersteller mobiler Endgeräte für die Zukunft gesetzlich zu verpflichten, den SAR-Wert des jeweiligen Geräts deutlich sichtbar auf der Außenverpackung anzugeben.

Hierbei sollte eine einheitliche gesetzliche Regelung innerhalb der EU im Interesse der Verbraucher wie auch der Industrie angestrebt werden.


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