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Verbraucherschutz hinsichtlich Gesundheitsrisiken durch Mobilfunk


Die Enquetekommission empfiehlt ...

aufgrund der Einstufung aller hochfrequenten elektromagnetischen Felder durch die Internationale Krebsagentur (IARC), einer Teilorganisation der WHO, als möglicherweise krebserregend sowie weiterer bedenklicher Forschungsergebnisse hinsichtlich Gesundheitsrisiken,

die rechtliche Umsetzung

  1. eines Verbots von Werbung für Funkkommunikationsanwendungen, die sich an Kinder unter 14 Jahren wendet, sowie eines Verbots von Werbung für Funktechniken mit Babys, (Klein-) Kindern und Schwangeren;

  2. von gut sichtbaren Warnhinweisen bezüglich möglicher Gesundheitsrisiken bei funkbasierten Geräten, insbesondere hinsichtlich des möglichen Krebsrisikos für Kinder;

  3. einer Kennzeichnungspflicht für die Belastungswerte bei allen funkbasierten Geräten;

  4. von gut sichtbaren Hinweisen bei allen funkbasierten Geräten, wie die Strahlenexposition der Geräte im einzelnen reduziert bzw. vermieden werden kann;

  5. genereller technischer Minimierungsvorschriften bezüglich funkbasierter Sendeanla-gen/Geräte, wie z.B. alternativer Datenkabel sowie automatischer Abschaltfunktionen bei Nichtnutzung;

  6. des Verbots des Einbaus von funkbasierten Mess- und Zählgeräten (Smart Meter) und Powerline Communication-Technik (PLC) in Wohngebäuden gegen den Willen der Bewohner.


Diskussionen

  • HSchmerler ist dafür
    +7

    Gerade im Bezug auf Vorsorge für unsere Kinder und Jugendlichen ist dieser Vorschlag ganz besonders wichtig!

    • Buchner ist dafür
      +1

      Meiner Meinung nach müssen die Grenzwerte drastisch gesenkt werden. Das ist technisch möglich, denn die Handys funktionieren noch sehr gut, wenn man sogar auf einen Grenzwert von 100 µW/m² geht. Allerdings ist dann in größeren Abständen der Basisstationen keine Versorgung im Haus mehr möglich - was auch nicht nötig ist. Es ist merkwürdig, dass man Menschen eine viele hundert Mal höhere Funkbelastung zumutet, als technischen Geräten! (Grenzwert für Menschen bei UMTS: 10.000.000 µW/m², bei den meisten Geräten 23.873 µW/m², bei Breitbandkabeln aber nur 106 µW/m²)

  • Zu Punkt 6 "...Verbot funkbasierter Stromzähler" möchte ich auf folgendes wichtiges Papier hinweisen, welches am 11.07.2012 in dem kanadischen Online-Magazin Maison du 21e siecle zum Thema Smart Meters: Correcting the Gross Misinformation erschienen ist. Eine Richtigstellung der internationalen Forschungslage aus aktuellem Anlass, welche von über 40 Forschern unterschrieben wurde:

    Zum Artikel

    Lieber Vorsorge als Nachsorge!

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