Verbraucherschutz hinsichtlich Gesundheitsrisiken durch Mobilfunk
Die Enquetekommission empfiehlt ...
aufgrund der Einstufung aller hochfrequenten elektromagnetischen Felder durch die Internationale Krebsagentur (IARC), einer Teilorganisation der WHO, als möglicherweise krebserregend sowie weiterer bedenklicher Forschungsergebnisse hinsichtlich Gesundheitsrisiken,
die rechtliche Umsetzung
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eines Verbots von Werbung für Funkkommunikationsanwendungen, die sich an Kinder unter 14 Jahren wendet, sowie eines Verbots von Werbung für Funktechniken mit Babys, (Klein-) Kindern und Schwangeren;
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von gut sichtbaren Warnhinweisen bezüglich möglicher Gesundheitsrisiken bei funkbasierten Geräten, insbesondere hinsichtlich des möglichen Krebsrisikos für Kinder;
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einer Kennzeichnungspflicht für die Belastungswerte bei allen funkbasierten Geräten;
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von gut sichtbaren Hinweisen bei allen funkbasierten Geräten, wie die Strahlenexposition der Geräte im einzelnen reduziert bzw. vermieden werden kann;
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genereller technischer Minimierungsvorschriften bezüglich funkbasierter Sendeanla-gen/Geräte, wie z.B. alternativer Datenkabel sowie automatischer Abschaltfunktionen bei Nichtnutzung;
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des Verbots des Einbaus von funkbasierten Mess- und Zählgeräten (Smart Meter) und Powerline Communication-Technik (PLC) in Wohngebäuden gegen den Willen der Bewohner.
HSchmerler ist dafür
Gerade im Bezug auf Vorsorge für unsere Kinder und Jugendlichen ist dieser Vorschlag ganz besonders wichtig!