Grenzwert-Senkung beim Funk - Historie

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  • Grenzwert-Senkung beim Funk

    von Betroffene, angelegt

    Die Grenzwerte für Funkwellen müssen drastisch gesenkt werden. (Genauer: 100 µW/m² außerhalb des Schutzkreises für elektromagnetische Strahlung von 100 kHz bis 30 GHz.) Damit lässt sich bei sorgfältiger Planung eine gute Kommunikation mit Handys durchführen, allerdings keine lückenlose Indoor-Versorgung. In Rheinland-Pfalz wird der neue Funk TETRA für Polizei und Rettungskräfte sogar für nur ein Zehntel davon (also für 10 µW/m²) ausgelegt.

    Dieser Grenzwert wurde bereits 2001 vom EU-Parlament und 2011 u.a. vom Europarat gefordert. Weitere Institutionen wie die WHO-Behörde IARC (Internationale Agentur für Krebsforschung) und viele Behörden im Ausland haben auf die Schäden durch elektromagnetische Strahlung ausdrücklich hingewiesen. Nur die deutsche Regierung ist diesen Warnungen gegenüber taub.

    Die jetzigen Grenzwerte sind weder mit dem Bundesimmissionsschutzgesetz noch mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesimmissionsschutzgesetz fordert den Schutz der Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Elektromagnetische Strahlung mit den jetzigen Grenzwerten, wie sie von Mobilfunk-Sendemasten ausgehen, sind nachweisbar gesundheitsgefährdend und stellen daher eine schädliche Umwelteinwirkung dar. Eine Verschärfung der Grenzwerte ist außerdem deshalb geboten, weil der Staat verpflichtet ist, die körperliche Unversehrtheit des einzelnen vor Gefahren zu schützen. Es sprechen außerdem gravierende Anhaltspunkte für die Annahme, dass die Bundesregierung sich schon damals (1996) bei der Festsetzung der Grenzwerte einseitig hat beraten lassen und dies sich bis heute nicht geändert hat: Führende Berater der Bundesregierung stehen in dem Ruf, institutionell mit den Interessen der Mobilfunkindustrie vernetzt zu sein. Die derzeitigen Grenzwerte verstoßen daher auch gegen das Demokratieprinzip.

  • Grenzwert-Senkung beim Funk

    von Kompetenzinitiative, angelegt

    Die Grenzwerte für Funkwellen müssen drastisch gesenkt werden. (Genauer: 100 µW/m² außerhalb des Schutzkreises für elektromagnetische Strahlung von 100 kHz bis 30 GHz.) Damit lässt sich bei sorgfältiger Planung eine gute Kommunikation mit Handys durchführen, allerdings keine lückenlose Indoor-Versorgung. In Rheinland-Pfalz wird der neue Funk TETRA für Polizei und Rettungskräfte sogar für nur ein Zehntel davon (also für 10 µW/m²) ausgelegt.

    Dieser Grenzwert wurde bereits 2001 vom EU-Parlament und 2011 u.a. vom Europarat gefordert. Weitere Institutionen wie die WHO-Behörde IARC (Internationale Agentur für Krebsforschung) und viele Behörden im Ausland haben auf die Schäden durch elektromagnetische Strahlung ausdrücklich hingewiesen. Nur die deutsche Regierung ist diesen Warnungen gegenüber taub.

    Die jetzigen Grenzwerte sind weder mit dem Bundesimmissionsschutzgesetz noch mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesimmissionsschutzgesetz fordert den Schutz der Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Elektromagnetische Strahlung mit den jetzigen Grenzwerten, wie sie von Mobilfunk-Sendemasten ausgehen, sind nachweisbar gesundheitsgefährdend und stellen daher eine schädliche Umwelteinwirkung dar. Eine Verschärfung der Grenzwerte ist außerdem deshalb geboten, weil der Staat verpflichtet ist, die körperliche Unversehrtheit des einzelnen vor Gefahren zu schützen. Es sprechen außerdem gravierende Anhaltspunkte für die Annahme, dass die Bundesregierung sich schon damals (1996) bei der Festsetzung der Grenzwerte einseitig hat beraten lassen und dies sich bis heute nicht geändert hat: Führende Berater der Bundesregierung stehen in dem Ruf, institutionell mit den Interessen der Mobilfunkindustrie vernetzt zu sein. Die derzeitigen Grenzwerte verstoßen daher auch gegen das Demokratieprinzip.