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Online-Fehlüberweisungen vermeiden: Empfänger prüfen, Überweisungen zurückbuchen


Banken sollten wieder gesetzlich verpflichtet werden zu prüfen, ob der Empfängername mit der Empfänger-Kontonummer übereinstimmt. Banken die dabei einen Fehler begehen, sollten schadensersatzpflichtig sein. Dazu sollte vom BSI eine verbindliche technische Richtlinie entworfen werden, die festlegt, wie für eine gegebene Kontonummer der Empfängername überprüft werden kann, noch bevor die Überweisung getätigt wird.

Herkömmliche Überweisungen und Online-Überweisungen sollten bis nach Ablauf einer gewissen Verjährungsdauer sowohl für Privatpersonen als auch Vereine und Unternehmen oder beliebige andere Personen zurückbuchen lassen. Dafür sollte der Empfänger eine Nachricht erhalten, dass eine Zurückbuchung angefordert wird. Diese kann er zustimmen oder verweigern. Falls er dies verweigert, sollte seine Identität für den Rechtsweg freigegeben werden.


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