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Schriftform festschreiben für Verträge mit fester Laufzeit


Momentan lassen sich sehr leicht unbeabsichtigt am Telefon oder im Internet Verträge abschließen, die den Kunden dann für eine feste Laufzeit binden. Die Möglichkeit des Widerspruchs wird dabei viel zu selten wahrgenommen bzw. oft vergessen. Gerade die berüchtigten Abo-Fallen verlassen sich oft darauf dass die Opfer einfach zahlen, anstatt zu widersprechen.

Im Interesse der Kunden sollten daher Verträge mit fester Laufzeit (wie Mobilfunkverträge und Abonnements) einer nachträglichen schriftlichen Genehmigung bedürfen. Mit entsprechenden Verträgen die im Rahmen von sog. Haustürgeschäften (siehe §312 BGB), also z.B. an der Haustür oder in den Geschäftsräumen des Verkäufers (z.B. Mobilfunk-Shop) abgeschlossen werden, könnte ähnlich verfahren werden.

Da hier eine oft längere feste Laufzeit (i.d.R. 12 Monate) vorliegt, ist es dem Anbieter sicher zuzumuten noch einmal schriftlich nachzufragen. So wird dem Kunden eine zusätzliche Bedenkzeit eingeräumt, was ja auch die Intention der bisherigen Widerspruchslösung ist. Es geht bei dem Vorschlag ausschließlich um Verträge mit fester Laufzeit und nicht um z.B. Kaufverträge.


Diskussionen

  • Richtig, und es sollten immer beide Seiten eigenhändig ganz konventionell auf Papier unterschreiben müssen. Man liest zwar immer wieder dass neue Geschäftsmodell elektronische Vertragsabschlüsse erfordern und diese über diverse neue Webseitenelemente wie Buttons mit vorgeschrieben Bezeichnungen realisiert werden können, tatsächlich wird dem Missbrauch weiterhin Tür und Tor geöffnet. Der normale Verbraucher ist den Verkäufern mit ihren ausgefeilten Werkzeugen und Hilfsmitteln immer total unterlegen und wird bei reinen Online-Geschäften nie sofort alle Haken und Ösen und Folgen des Geschäfts überblicken können, d.h. er muss die Möglichkeit haben vor der Wirksamkeit des Vertragsabschlusses alles noch einmalzu überdenken und ggf. auf einfachstem Wege zu widerrufen.

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