Eigentlich dürfte es gar keine kostenpflichtigen Webseiten geben, da sich die angeblichen Vertragspartner überhaupt nicht kennen und beide mehr oder weniger anonym agieren. In der Regel wird hier ein Verbraucher mit einem Automaten kommunizieren und mehr als eine Übermittlung eines Wunsches zu einem Vertragsabschluß sollte dabei nicht herauskommen dürfen. Der Vertrag selber sollte zwangsweise immer die Schriftform haben - nur dann wäre sichergestellt dass sich hier 2 gleichberechtigte und ausreichend informierte Partner gegenüberstehen und nicht der eine mit einem ausgefeilten Programm den anderen vorschnell zu einer Zusage verleitet, die er bei ausreichender Überlegung vielleicht nicht treffen würde.