Papier: 01.01.01.03 Spezifische Fragen des Verbraucherschutzes aus anderen Projektgruppen

Originalversion

1 Neben diesen allgemeinen Herausforderungen stellen sich
2 weitere für Verbraucher relevante Fragen bei der Nutzung
3 digitaler Dienste, die in den Themenbereich anderer, bereits
4 abgeschlossener Projektgruppen fallen, wo sie teils schon
5 behandelt, teils aber auch nicht explizit angesprochen
6 wurden.
7
8
9 01.01.01.03.01 EINSATZ VON DRM-SYSTEMEN
10
11 So hat sich die Projektgruppe Urheberrecht bereits
12 ausführlich mit den Problemen rund um Systeme des Digital
13 Rights Management (DRM) auseinandergesetzt (siehe Bericht S.
14 18, 22, 33, 47 und 52). Hier sind besonders die
15 Einschränkungen bei den Nutzungsfreiheiten von
16 Medieninhalten hervorgehoben worden, die sich für
17 Verbraucher aus dem Einsatz von DRM-Systemen ergeben. Obwohl
18 das private Kopieren von Medieninhalten im Rahmen einer
19 gesetzlichen Schrankenregelung erlaubt ist, kann DRM solche
20 Kopiervorgänge technisch unmöglich machen, da durch den
21 Schutz beispielsweise die Anzeige auf einem
22 Bildschirmlesegerät oder das Abspielen im Rahmen eines
23 handelsüblichen Audioprogramms verhindert wird. In der Folge
24 können solche geschützten Medieninhalte nicht verliehen oder
25 weiterverkauft und oft auch nicht auf Drittgeräte übertragen
26 werden, weil sie dort nicht bestimmungsgemäß genutzt werden
27 können. Entsprechend sind die Freiheiten des Nutzers im
28 Umgang mit solchen legal erworbenen Inhalten beträchtlich
29 eingeschränkt. Hinzu kommt, dass es gesetzlich verboten ist,
30 solche Einschränkungen zu umgehen, auch wenn diese Umgehung
31 zum Ziel hat, legale Nutzungshandlungen zu ermöglichen. Denn
32 urheberrechtliche Schrankenregelungen zugunsten der Nutzer
33 sind gegenüber technischen Schutzmaßnahmen nicht
34 durchsetzungsfest ausgestaltet. Diskutiert wurde in der
35 Projektgruppe vor diesem Hintergrund auch, ob es für
36 entsprechende Fälle ein Recht zur Selbsthilfe geben müsste.
37 Eine entsprechende Handlungsempfehlung wurde aber
38 mehrheitlich abgelehnt.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 Neben diesen allgemeinen Herausforderungen stellen sich
2 weitere für Verbraucher relevante Fragen bei der Nutzung
3 digitaler Dienste, die in den Themenbereich anderer, bereits
4 abgeschlossener Projektgruppen fallen, wo sie teils schon
5 behandelt, teils aber auch nicht explizit angesprochen
6 wurden.
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9 01.01.01.03.01 EINSATZ VON DRM-SYSTEMEN
10
11 So hat sich die Projektgruppe Urheberrecht bereits
12 ausführlich mit den Problemen rund um Systeme des Digital
13 Rights Management (DRM) auseinandergesetzt (siehe Bericht S.
14 18, 22, 33, 47 und 52). Hier sind besonders die
15 Einschränkungen bei den Nutzungsfreiheiten von
16 Medieninhalten hervorgehoben worden, die sich für
17 Verbraucher aus dem Einsatz von DRM-Systemen ergeben. Obwohl
18 das private Kopieren von Medieninhalten im Rahmen einer
19 gesetzlichen Schrankenregelung erlaubt ist, kann DRM solche
20 Kopiervorgänge technisch unmöglich machen, da durch den
21 Schutz beispielsweise die Anzeige auf einem
22 Bildschirmlesegerät oder das Abspielen im Rahmen eines
23 handelsüblichen Audioprogramms verhindert wird. In der Folge
24 können solche geschützten Medieninhalte nicht verliehen oder
25 weiterverkauft und oft auch nicht auf Drittgeräte übertragen
26 werden, weil sie dort nicht bestimmungsgemäß genutzt werden
27 können. Entsprechend sind die Freiheiten des Nutzers im
28 Umgang mit solchen legal erworbenen Inhalten beträchtlich
29 eingeschränkt. Hinzu kommt, dass es gesetzlich verboten ist,
30 solche Einschränkungen zu umgehen, auch wenn diese Umgehung
31 zum Ziel hat, legale Nutzungshandlungen zu ermöglichen. Denn
32 urheberrechtliche Schrankenregelungen zugunsten der Nutzer
33 sind gegenüber technischen Schutzmaßnahmen nicht
34 durchsetzungsfest ausgestaltet. Diskutiert wurde in der
35 Projektgruppe vor diesem Hintergrund auch, ob es für
36 entsprechende Fälle ein Recht zur Selbsthilfe geben müsste.
37 Eine entsprechende Handlungsempfehlung wurde aber
38 mehrheitlich abgelehnt.

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