Papier: 01.01.01.03 Spezifische Fragen des Verbraucherschutzes aus anderen Projektgruppen
Originalversion
1 | Neben diesen allgemeinen Herausforderungen stellen sich |
2 | weitere für Verbraucher relevante Fragen bei der Nutzung |
3 | digitaler Dienste, die in den Themenbereich anderer, bereits |
4 | abgeschlossener Projektgruppen fallen, wo sie teils schon |
5 | behandelt, teils aber auch nicht explizit angesprochen |
6 | wurden. |
7 | |
8 | |
9 | 01.01.01.03.01 EINSATZ VON DRM-SYSTEMEN |
10 | |
11 | So hat sich die Projektgruppe Urheberrecht bereits |
12 | ausführlich mit den Problemen rund um Systeme des Digital |
13 | Rights Management (DRM) auseinandergesetzt (siehe Bericht S. |
14 | 18, 22, 33, 47 und 52). Hier sind besonders die |
15 | Einschränkungen bei den Nutzungsfreiheiten von |
16 | Medieninhalten hervorgehoben worden, die sich für |
17 | Verbraucher aus dem Einsatz von DRM-Systemen ergeben. Obwohl |
18 | das private Kopieren von Medieninhalten im Rahmen einer |
19 | gesetzlichen Schrankenregelung erlaubt ist, kann DRM solche |
20 | Kopiervorgänge technisch unmöglich machen, da durch den |
21 | Schutz beispielsweise die Anzeige auf einem |
22 | Bildschirmlesegerät oder das Abspielen im Rahmen eines |
23 | handelsüblichen Audioprogramms verhindert wird. In der Folge |
24 | können solche geschützten Medieninhalte nicht verliehen oder |
25 | weiterverkauft und oft auch nicht auf Drittgeräte übertragen |
26 | werden, weil sie dort nicht bestimmungsgemäß genutzt werden |
27 | können. Entsprechend sind die Freiheiten des Nutzers im |
28 | Umgang mit solchen legal erworbenen Inhalten beträchtlich |
29 | eingeschränkt. Hinzu kommt, dass es gesetzlich verboten ist, |
30 | solche Einschränkungen zu umgehen, auch wenn diese Umgehung |
31 | zum Ziel hat, legale Nutzungshandlungen zu ermöglichen. Denn |
32 | urheberrechtliche Schrankenregelungen zugunsten der Nutzer |
33 | sind gegenüber technischen Schutzmaßnahmen nicht |
34 | durchsetzungsfest ausgestaltet. Diskutiert wurde in der |
35 | Projektgruppe vor diesem Hintergrund auch, ob es für |
36 | entsprechende Fälle ein Recht zur Selbsthilfe geben müsste. |
37 | Eine entsprechende Handlungsempfehlung wurde aber |
38 | mehrheitlich abgelehnt. |
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | Neben diesen allgemeinen Herausforderungen stellen sich |
2 | weitere für Verbraucher relevante Fragen bei der Nutzung |
3 | digitaler Dienste, die in den Themenbereich anderer, bereits |
4 | abgeschlossener Projektgruppen fallen, wo sie teils schon |
5 | behandelt, teils aber auch nicht explizit angesprochen |
6 | wurden. |
7 | |
8 | |
9 | 01.01.01.03.01 EINSATZ VON DRM-SYSTEMEN |
10 | |
11 | So hat sich die Projektgruppe Urheberrecht bereits |
12 | ausführlich mit den Problemen rund um Systeme des Digital |
13 | Rights Management (DRM) auseinandergesetzt (siehe Bericht S. |
14 | 18, 22, 33, 47 und 52). Hier sind besonders die |
15 | Einschränkungen bei den Nutzungsfreiheiten von |
16 | Medieninhalten hervorgehoben worden, die sich für |
17 | Verbraucher aus dem Einsatz von DRM-Systemen ergeben. Obwohl |
18 | das private Kopieren von Medieninhalten im Rahmen einer |
19 | gesetzlichen Schrankenregelung erlaubt ist, kann DRM solche |
20 | Kopiervorgänge technisch unmöglich machen, da durch den |
21 | Schutz beispielsweise die Anzeige auf einem |
22 | Bildschirmlesegerät oder das Abspielen im Rahmen eines |
23 | handelsüblichen Audioprogramms verhindert wird. In der Folge |
24 | können solche geschützten Medieninhalte nicht verliehen oder |
25 | weiterverkauft und oft auch nicht auf Drittgeräte übertragen |
26 | werden, weil sie dort nicht bestimmungsgemäß genutzt werden |
27 | können. Entsprechend sind die Freiheiten des Nutzers im |
28 | Umgang mit solchen legal erworbenen Inhalten beträchtlich |
29 | eingeschränkt. Hinzu kommt, dass es gesetzlich verboten ist, |
30 | solche Einschränkungen zu umgehen, auch wenn diese Umgehung |
31 | zum Ziel hat, legale Nutzungshandlungen zu ermöglichen. Denn |
32 | urheberrechtliche Schrankenregelungen zugunsten der Nutzer |
33 | sind gegenüber technischen Schutzmaßnahmen nicht |
34 | durchsetzungsfest ausgestaltet. Diskutiert wurde in der |
35 | Projektgruppe vor diesem Hintergrund auch, ob es für |
36 | entsprechende Fälle ein Recht zur Selbsthilfe geben müsste. |
37 | Eine entsprechende Handlungsempfehlung wurde aber |
38 | mehrheitlich abgelehnt. |
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