Papier: 01.03.01.02 Altersverifikationssysteme
Originalversion
1 | Altersverifikationssysteme (AVS) können zur Identifizierung |
2 | und Authentifizierung von Personen dienen und somit den |
3 | Zugang zu bestimmten Diensten oder Inhalten beschränken. Sie |
4 | stellen ein Instrument für Jugendschutz im Internet dar, |
5 | indem es Minderjährige vor jugendgefährdenden Inhalten im |
6 | Internet schützt. Die Projektgruppe „Datenschutz, |
7 | Persönlichkeitsrechte“ der Enquete-Kommission hat sich mit |
8 | dem Aspekt der Altersverifikation aus datenschutzrechtlicher |
9 | Sicht befasst und kommt diesbezüglich zu einem kritischen |
10 | Urteil. Sie konstatiert: „Einer Altersverifikation, die zu |
11 | einer eindeutigen Identifizierung des Nutzers führt, würde |
12 | jedoch das Datenschutzrecht entgegenstehen. Denn diese hätte |
13 | einen viel gravierenderen Eingriff zur Folge als das |
14 | bisherige Fehlen datenschutzrechtlich hinreichend |
15 | bedarfsgerecht zugeschnittener Angebote.“ [FN: Fünfter |
16 | Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Internet und |
17 | digitale Gesellschaft“, Datenschutz, Persönlichkeitsrechte |
18 | vom 15.03.2012 (Drucksache 17/8999, S. 32).] |
19 | International besteht eine Vielfalt an unterschiedlichen |
20 | Altersverifikationssystemen. Diese Systeme können, je |
21 | nachdem wie effektiv sie sind, das Risiko minimieren, dass |
22 | Minderjährige Zugang zu jugendgefährdenden Diensten oder |
23 | Inhalten erhalten. Eine hundertprozentige Sicherheit, dass |
24 | Minderjährige keinen Zugang erlangen, kann es jedoch nicht |
25 | geben. Daher können Altersverifikationssysteme grundsätzlich |
26 | nicht die Aufsicht durch Eltern und Erzieher sowie die |
27 | Aufklärung über die Chancen und Risiken des Internets |
28 | ersetzen. Zu dem Ergebnis, dass es keine absolut sicheren |
29 | „Kindersicherungen“ im Internet geben kann, kam auch die |
30 | Projektgruppe „Medienkompetenz“, die sich mit dem Verhältnis |
31 | von Jugendmedienschutz und Medienkompetenz befasste. [FN: |
32 | Zweiter Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Internet und |
33 | digitale Gesellschaft“, Medienkompetenz vom 21.10.2011 |
34 | (Drucksache 17/7286).] |
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | Altersverifikationssysteme (AVS) können zur Identifizierung |
2 | und Authentifizierung von Personen dienen und somit den |
3 | Zugang zu bestimmten Diensten oder Inhalten beschränken. Sie |
4 | stellen ein Instrument für Jugendschutz im Internet dar, |
5 | indem es Minderjährige vor jugendgefährdenden Inhalten im |
6 | Internet schützt. Die Projektgruppe „Datenschutz, |
7 | Persönlichkeitsrechte“ der Enquete-Kommission hat sich mit |
8 | dem Aspekt der Altersverifikation aus datenschutzrechtlicher |
9 | Sicht befasst und kommt diesbezüglich zu einem kritischen |
10 | Urteil. Sie konstatiert: „Einer Altersverifikation, die zu |
11 | einer eindeutigen Identifizierung des Nutzers führt, würde |
12 | jedoch das Datenschutzrecht entgegenstehen. Denn diese hätte |
13 | einen viel gravierenderen Eingriff zur Folge als das |
14 | bisherige Fehlen datenschutzrechtlich hinreichend |
15 | bedarfsgerecht zugeschnittener Angebote.“ [FN: Fünfter |
16 | Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Internet und |
17 | digitale Gesellschaft“, Datenschutz, Persönlichkeitsrechte |
18 | vom 15.03.2012 (Drucksache 17/8999, S. 32).] |
19 | International besteht eine Vielfalt an unterschiedlichen |
20 | Altersverifikationssystemen. Diese Systeme können, je |
21 | nachdem wie effektiv sie sind, das Risiko minimieren, dass |
22 | Minderjährige Zugang zu jugendgefährdenden Diensten oder |
23 | Inhalten erhalten. Eine hundertprozentige Sicherheit, dass |
24 | Minderjährige keinen Zugang erlangen, kann es jedoch nicht |
25 | geben. Daher können Altersverifikationssysteme grundsätzlich |
26 | nicht die Aufsicht durch Eltern und Erzieher sowie die |
27 | Aufklärung über die Chancen und Risiken des Internets |
28 | ersetzen. Zu dem Ergebnis, dass es keine absolut sicheren |
29 | „Kindersicherungen“ im Internet geben kann, kam auch die |
30 | Projektgruppe „Medienkompetenz“, die sich mit dem Verhältnis |
31 | von Jugendmedienschutz und Medienkompetenz befasste. [FN: |
32 | Zweiter Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Internet und |
33 | digitale Gesellschaft“, Medienkompetenz vom 21.10.2011 |
34 | (Drucksache 17/7286).] |
-
Bewerten Sie die Original- und die eingebrachten Versionen eines Papiers, indem Sie über die Pfeile Ihre Zustimmung (hoch) oder Ablehnung (runter) ausdrücken. Sie können dabei auch mehreren Versionen zustimmen oder diese ablehnen.
-
Wählen Sie, ob Änderungen im Vergleich zur Originalversion hervorgehoben werden sollen.
-
Sie können hier auch eine neue Version des Papiers einbringen.
Vorschlag